Wenn Sie Ihr Geld für eine feste Laufzeit anlegen möchten und Ihnen ein garantierter Zins wichtig ist, dann entscheiden Sie sich für eine nachrangige Einlage der Raiffeisenbank Buch-Eching eG.
Nachrangige Einlage
Der sichere Zins für eine feste Laufzeit
Was ist eine nachrangige Einlage?
Bei der Nachrangigen Einlage handelt es sich um eine festverzinsliche Bankeinlage ohne Kursrisiko. Die Rückzahlung der Einlage erfolgt automatisch ohne Kündigung am Ende der Laufzeit. Für die gesamte Laufzeit garantieren wir Ihnen eine feste Verzinsung, die jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres ausgezahlt wird. Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes weist Ihr eingezahltes Kapital aufgrund der festen Zinszahlungen stets eine positive Entwicklung auf.
Konditionen
Der Zinssatz beträgt 2,0 % pro Jahr und wird nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres ausgezahlt.
Die Laufzeit der nachrangigen Einlage beträgt 7 Jahre.
25.000 Euro
Über die Anlage kann nach Ablauf der Laufzeit ohne Kündigung verfügt werden.
Eine Kündigung während der Laufzeit ist nicht möglich.
Die Kontoführung ist kostenfrei. Entgelte für Sonderleistungen sind im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank aufgeführt.
Risiken
Bonitätsrisiko
Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. angeschlossen. Diese institutsbezogenen Sicherungssysteme haben die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben. Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden.
Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko
Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf. Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.
Fremdwährungsrisiko
Die nachrangige Einlage weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.
Nachrangigkeitsrisiko:
Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Liquidation oder der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.
Eine Aufrechnung durch den Kunden mit seinem Rückerstattungsanspruch gegen Forderungen der Bank oder eine Abtretung desselben ist nicht zulässig.
So einfach geht´s
1. Anfrage stellen
Vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch in Ihrer Geschäftsstelle vor Ort.
2. Individuelle Beratung
Unsere Anlageexperten beraten Sie gerne zu dem Thema der nachrangigen Einlage und zeigen Ihnen weitere Lösungen für möglicherweise individuell passende Anlagemöglichkeiten.
3. Vertragsabschluss
Sollten Sie sich für die nachrangige Einlage entscheiden, erfolgt der Vertragsabschluss und Ihr Kapital wächst mit garantierten Zinsen.