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Familie mit Kleinkind be einem Waldspaziergang im herbstlichen Wald

Goldene Zeiten für Ihre Geldanlage

Jetzt WachstumsGeld mit Sonderkonditionen sichern und von jährlich steigenden Zinsen profitieren. Nur solange das Kontingent reicht.

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Sicher

Feste Zinsen, nach vereinbarter Staffel steigend

Attraktiv

Sonderkonditionen mit bis zu 4,00 % Zinsen

Einfach

Einmalanlage ohne laufende Verpflichtungen

So funktioniert's

Sie legen Ihr Geld für die angegebene Laufzeit mit der Staffelverzinsung an. Die Konditionen bleiben über die gesamte Zeit garantiert. Bei Bedarf haben Sie nach Ablauf der vereinbarten Kündigungssperrfrist im Rahmen der Sonderbedingungen Zugriff auf Ihr Guthaben.

Infografik WachstumsGeld: Je länger die Spardauer, desto mehr wachsen die Zinsen.

Produktdetails

  • Anlagebetrag: mindestens 2.500 Euro
  • Laufzeit: 5 Jahre
  • Jährlich steigende Verzinsung
  • Zinsgutschrift: jährlich 
  • Kündigungsfrist: 3 Monate
  • Jederzeit kündbar nach 9 Monaten
  • Angebot gültig bis 04.12.2026 und solange das Kontingent reicht
  • Monatliche Verfügung: 2.000 Euro möglich

Konditionen

LaufzeitZinssatz pro Jahr
1. Jahr2,30 %
2. Jahr2,40 %
3. Jahr2,50 %
4. Jahr 3,00 %
5. Jahr4,00 %
Durchschnittszins 2,84 %

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FAQ zum WachstumsGeld

Kann ich meine Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

Nein, Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die vom Produktanbieter direkt an das Finanzamt weitergeleitet werden. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer